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Umsatzsteueränderung Erdgas und Fernwärme ab 1. April 2024
26
Mar

Umsatzsteueränderung Erdgas und Fernwärme ab 1. April 2024

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Im Oktober 2022 wurde die befristete Senkung der Umsatzsteuer für die Belieferung mit Erdgas und Fernwärme eingeführt. Die Senkung der Umsatzsteuer auf Erdgas- und Fernwärmelieferungen sollte Verbraucherinnen und Verbraucher temporär entlasten. Zum 31. März 2024 endet diese Maßnahme und die Umsatzsteuer wird wieder auf den regulären Satz von 19 Prozent angehoben.

Eine Anpassung des Abschlags ist nicht notwendig. Bei den errechneten Abschlagszahlungen für das Jahr 2024 wurde die Änderung des Umsatzsteuersatzes bereits berücksichtigt.

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