Entwässerung

Entwässerung

Die Einleitung wird -von Sonderfällen abgesehen- im Auftrag der Stadt Bad Kissingen jährlich durch die Stadtwerke Bad Kissingen GmbH abgerechnet.

Auszug aus der derzeit gültigen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung gültig ab 1. Januar 2015

§10 Schmutzwassergebühr

  1. Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden.
    Die Gebühr beträgt 3,40 Euro je Kubikmeter Abwasser.
  2. Als Abwassermenge gelten die dem Grundstück aus öffentlichen und sonstigen Wasserversorgungseinrichtungen sowie Quellen, einschließlich Mineralquellen, zugeführten Wassermengen, abzüglich der nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen.
    Der Nachweis der verbrauchten und der zurückgehaltenen Wassermengen obliegt dem Gebührenpflichtigen. Die Wassermengen werden durch Wasserzähler ermittelt. Sie sind von der Stadt zu schätzen, wenn
    • ein Wasserzähler nicht vorhanden ist oder
    • der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird, oder
    • sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, daß der Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt.
  3. Bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Viehhaltung gilt für jede Großvieheinheit eine Wassermenge von 12 m³ / Jahr, die der Entwässerungseinrichtung nicht zugeführt wird, als nachgewiesen. Maßgebend ist die im Vorjahr durchschnittlich gehaltene Viehzahl. Mit Einwilligung des Viehhalters kann auf das Ergebnis der letzten allgemeinen Viehzählung nach dem Agrarstatistikgesetz zurückgegriffen werden, sofern nicht nachgewiesen wird, daß es von der im Vorjahr durchschnittlich gehaltenen Viehzahl abweicht.

    Die Viehzählung darf nicht länger als zwei Jahre vor der jeweiligen Abrechnung (§ 14) stattgefunden haben. Ein Abzug ist jedoch nur insoweit möglich, als ein Mindestwasserverbrauch von 24 m³ pro Person und Jahr überschritten wird. Maßgebend ist hier die Personenzahl am Ende des vorangegangenen Kalenderjahres.

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