Fernwärme

Information Störfall V

Hier finden Sie Öffentlichkeitsinformation Gemäß § 8a StörfallV, Stand: Oktober 2022

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Stadtwerke Bad Kissingen GmbH
Öffentlichkeitsinformation
Gemäß § 8a StörfallV,

Stand: Oktober 2022

zum Lagern von Flüssiggas am BHKW
Kasernenstraße 40, 97688 Bad Kissingen

Inhalt:
1. Stadtwerke Bad Kissingen GmbH
2. Einleitung
3. Für die Sicherheit
4. Kurzbeschreibung der Anlage
5. Sichere Energie „Flüssiggas“
6. Sichere Betriebsweise der Anlage
7. Ansprechpartner
8. Sicherheit durch die Störfallordnung
9. Im Notfall richtig reagieren

1. Stadtwerke Bad Kissingen GmbH
Zu den Aufgaben der Stadtwerke Bad Kissingen GmbH gehören die umweltgerechte und rationelle Versorgung mit Gas, Wasser, Elektrizität und Fernwärme sowie der ÖPNV, der Betrieb von zwei Parkhäusern und die KissSalis Therme. Insgesamt sind bei den Stadtwerken 100 vorwiegend langjährige und im Umgang mit Energie bestens vertraute Mitarbeiter beschäftigt. Das Versorgungsgebiet, insbesondere für die Erdgasversorgung, reicht weit über die Grenzen des Stadtgebietes hinaus.

2. Einleitung
Die Stadtwerke Bad Kissingen GmbH betreibt am Blockheizkraftwerk, Kasernenstraße 40, die Lagerung von Flüssiggas, die unter die Störfallverordnung (12. Durchführungsverordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz) fällt. Die Störfallverordnung wurde durch einige Unfälle in der chemischen Industrie und deren Auswirkung auf die Umwelt notwendig.Ziel der Störfallverordnung ist, Störfälle, wie sie in den verfahrenstechnischen Anlagen entstehen können, nach Möglichkeit zu verhindern und ihre Auswirkungen auf Menschen, Umwelt und Sachgüter zu begrenzen.
Die Betreiber von Anlagen, die den Grundpflichten des ersten Abschnitts der Störfallverordnung unterliegen, haben nach § 8a der Störfallverordnung die Pflicht, Personen, die von den Auswirkungen eines Störfalles betroffen sein können, sowie die Öffentlichkeit in geeigneter Weise über das richtige Verhalten im Falle eines Störfalles zu informieren.
Auf dem Gelände des BHKW befinden sich 2 erdgedeckte Tanks, in denen je nach Füllungsgrad bis zu 170 t Flüssiggas als Ersatzenergie und zur Spitzenabdeckung des BHKW gelagert werden können.

3. Für die Sicherheit
Die nachfolgenden Ausführungen sollen nicht Anlass zur Beunruhigung sein. Vielmehr betrachten wir diese Mitteilung als Teil einer offenen Information gegenüber allen Bürgern, besonders jedoch für unsere Nachbarn am Blockheizkraftwerk Kasernenstraße 40. Die Stadtwerke Bad Kissingen GmbH, speziell das Gaswerk Bad Kissingen, das zu früheren Zeiten von der Thüringer Gasgesellschaft geprägt wurde, verfügt in der Gasversorgung über mehr als eine 140-jährige und im Flüssiggas mehr als eine 50-jährige Erfahrung im Umgang und in der Sicherheit der umweltschonenden Energie. In all diesen Jahren hat sich in unserem Unternehmen kein Störfall im Sinne der Störfallverordnung ereignet. In Zusammenarbeit mit den zuständigen Aufsichtsbehörden sowie dem TÜV werden die Stadtwerke bemüht sein, dass dies auch so bleibt.
Das Flüssiggaslager am BHKW hat den höchstmöglichen Sicherheitsstandard.

4. Kurzbeschreibung der Anlage
In unserer Anlage werden drei Module + drei Kessel mit Erdgas betrieben, wobei die Kessel auch mit Flüssiggas gefahren werden können.
Die Flüssiggasanlage bzw. Leitungen sind u. a. mehrfach durch Sicherheitsventile abgesichert. Die Steuer- und Schaltfunktionen werden computergestützt in der BHKW-Schaltwarte und von der zentralen Netzleitstelle bei den Stadtwerken, 24 Std./365 Tage überwacht und freigegeben. Störungen jeglicher Art im Betriebsablauf werden sofort erfasst und aufgezeichnet, sodass unverzüglich entsprechende Gegenmaßnahmen getroffen werden können.
Die Füllstation-Domschächte der Behälter, die Verdampferstation und die Verbrauchsstellen sind mit einer Gaswarnanlage ausgerüstet, die bei einem nur ganz geringen Flüssiggasaustritt sofort über den Not-Aus die Flüssiggasanlage automatisch abschaltet.

5. Sichere Energie Flüssiggas
Flüssiggas (Propan) ist weder giftig noch wassergefährdend noch stellt es eine Gefährdung für Luft, Gut und Boden dar. Flüssiggas ist eine unter Druck gelagerte, mit Erkennungsgeruchstoffen versetzte farblose Flüssigkeit. Bei Freisetzung dieser Flüssigkeit erfolgt die schnelle Verdampfung in das bekannte Brenngas, welches naturgemäß bei entsprechender Durchmischung mit Luft leicht entzündet werden kann. Es ist darauf zu achten, dass sich kein zündfähiges Gas-Luftgemisch bildet und auf eine Zündquelle trifft.
Im Bereich der Lagerbehälter und der Verdampferstation im BHKW ist hierfür durch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen Sorge getragen. Nach einer Sicherheitsbetrachtung, die vom TÜV und den Fachbehörden geprüft wurde, kann sich ein zündfähiges Gas-Luftgemisch durch das Zusammenwirken von Sicherheitseinrichtungen und Schutzbereich nur in einem Bereich von rund 43 m* um die Anlagen der Flüssiggaseinrichtungen in einem Ernstfall bilden.
Trotz bester Vorsorge muss laut Störfallverordnung, selbst bei Beachtung aller technischen und organisatorischen Vorsichtsmaßnahmen angenommen werden, dass durch eine Verkettung unglücklicher Umstände, eine Gasmenge freigesetzt wird, die auch außerhalb des Betriebsgeländes noch ein zündfähiges Gas-Luftgemisch bildet. Tritt dieser Fall ein, ist durch entsprechende Warnung dafür zu sorgen, dass auch vorübergehend betroffene Nachbargelände solange frei von Zündquellen bleiben, bis sich das Gasgemisch soweit verdünnt hat, dass eine Zündung nicht mehr möglich ist.
*bei ungünstiger Ausbreitungssituation

Gefahrenhinweise:
• Bildet mit Sauerstoff (Luft) explosive Gemische
• Schwerer als Luft
• Gefährliche Reaktion mit Aceylen, Chlor, Stickstoffoxiden möglich
• Wirkt in hohen Konzentrationen narkotisch und erstickend
• Flüssigkeit verursacht bei Hautkontakt Erfrierungen und Augenschäden
• Feuer, offenes Licht und Rauchen vermeiden, von Zündquellen fernhalten
• Vorsorge gegen elektrostatische Aufladung treffen
• Für ausreichende Belüftung sorgen
• Nicht in die Kanalisation gelangen lassen

6. Sichere Betriebsweise der Anlage
Während der üblichen Dienstzeit befindet sich geschultes Personal vor Ort, das im Fall einer Störung entsprechende Maßnahmen einleiten kann. Außerhalb der Dienstzeit wird die Anlage von der Netzleitstelle, die bei den Stadtwerken Bad Kissingen GmbH eingerichtet und Tag und Nacht besetzt ist, überwacht, die wiederum mit dem ständig besetzten Bereitschaftsdienst Kontakt aufnimmt. Der Netzleitstelle werden alle wichtigen Daten zugeleitet, die bei Alarmmeldungen sofort automatisch die Sicherheitseinrichtungen schließt und die Anlage außer Betrieb setzt.
• Alle Betriebs- und Sicherheitsanweisungen, die auf einen störungsfreien Ablauf ausgerichtet sind, werden ebenso wie der Alarm- und Gefahrenabwehrplan in Abstimmung mit den beteiligten Behörden, regelmäßig fortgeschrieben.
• Gleiches gilt für das Sicherheitsmanagementsystem (SMS) und das Konzept zur Verhinderung von Störfällen gemäß § 8 der Störfall-Verordnung.
• In regelmäßigen Abständen wird ein Probealarm ausgelöst und gemeinsam mit der Feuerwehr die Vorgehensweise bei einer Betriebsstörung trainiert.
• Für den Fall, dass durch Fehlbedienung oder infolge eines technischen Versagens eine Gasfreisetzung erfolgt, ist durch umfangreiche Schutzvorkehrungen (z. B. Not-Aus) dafür Sorge getragen, dass die freiwerdende Gasmenge möglichst gering gehalten wird, sodass sie nicht zu einem zündfähigen Gas-Luftgemisch führen kann, s.a. unter 5., letzter Absatz.
• Die Lagerbehälter sind mit einer 1,0 m starken Erddeckung versehen.
• Ein umfangreiches Gaswarnsystem und eine Brandmeldeanlage sind vorhanden.
• Sämtliche elektrische Einrichtungen entsprechen den strengen Richtlinien für den Einsatz in explosionsgefährdeten Räumen.
• Das gesamte BHKW wird Tag und Nacht mit Videokamera gegen Einbruch und unbefugtes Betreten des Geländes überwacht.

7. Ansprechpartner bei den Stadtwerken
Außerhalb und während der Dienstzeit erreichen Sie uns über die ständig besetzte Schaltwarte bei den Stadtwerken über die Rufnummer 0971 826-0 oder unserer Störnummer 0971 826-111, die weitere Maßnahmen einleitet.
Weiter können unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Informationen erfragt werden.

8. Sicherheit durch die Störfallverordnung
Die Lagerung von Flüssiggas für das BHKW unterliegt den Vorschriften für genehmigungspflichtige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie der Störfall-Verordnung. Die daraus abgeleiteten Anforderungen sind erfüllt.
Von der zuständigen Behörde wurde die Genehmigung zum Betrieb erteilt. Im Rahmen von behördlichen Prüfungen, die regelmäßig durchgeführt werden, wurde festgestellt, dass von der Anlage keine Gefährdung für die Nachbarschaft oder Allgemeinheit ausgeht. Die Anzeige gemäß § 7 der Störfall-Verordnung wurde der Genehmigungsbehörde vorgelegt.
Zuständige Behörde für die Genehmigung und für den Zugang nach dem Umweltinformationsgesetz ist die Regierung von Unterfranken, Peterplatz 9, Würzburg.
Bestätigt wird dies durch die gutachterliche Sicherheitsbetrachtung und Berechnungen des TÜV Süddeutschland bzw. der Abteilung Umwelttechnik beim TÜV Süddeutschland, wobei die Auswirkungen der ungewollten Freisetzung von Flüssiggas untersucht wurden.
Die letzte Vor-Ort-Inspektion nach § 17 Abs. 2 der Störfall-Verordnung fand am 27.10.2022 statt.

9. Im Notfall richtig reagieren
Trotz aller Maßnahmen zur Verhinderung des Eintritts eines Störfalles in einer technischen Anlage kann ein Unfall nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden.
Die Stadtwerke Bad Kissingen GmbH hat für mögliche Ereignisse, die sich zu einem Störfall entwickeln können, Notfallpläne erstellt und mit den für die allgemeine Gefahrenabwehr zuständigen Behörden abgestimmt. Wenn Sie also von einer Anlagenstörung im Bereich des BHKW in der Kasernenstraße 40 erfahren, welche Auswirkung auf die Umgebung hat, beachten Sie bitte die nachstehenden Verhaltensmaßregeln. Sie tragen damit zu Ihrem persönlichen Schutz und zur wirkungsvollen Hilfe für alle bei:

• Achten Sie auf die Lautsprecherdurchsagen der Feuerwehr und Polizei
• Verständigen Sie Ihre unmittelbaren Nachbarn
• Bleiben Sie nicht im Freien und verzichten Sie auf die Benutzung von Fahrzeugen
• Halten Sie sich in Räumen möglichst über Erdgleiche auf
• Schließen Sie Fenster und Türen
• Vermeiden Sie jegliche Zündquellen (Lichtschalterbetätigung, offenes Feuer, Rauchen)
• Bleiben Sie vom Unfallort fern und halten Sie Straßen und Wege für Einsatzkräfte frei
• Rufen Sie nur im Notfall Polizei und Feuerwehr oder andere Stellen an, damit die Telefonleitungen nicht blockiert werden
• Reizungen der Atemwege können durch Vorhalten eines nassen Tuches gemindert werden
• Achten Sie auf Entwarnung über Lautsprecherdurchsagen.

Bad Kissingen, Oktober 2022

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