Strom

Festlegung des Grundversorgers nach § 36 Abs. 2 EnWG Grundversorgung Strom

Der Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung die meisten Haushaltskunden beliefert. Die Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind gemäß Energiewirtschaftsgesetz (§ 36 EnWG) verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die kommenden drei Kalenderjahre festzulegen, diesen bis zum 30. September im Internet zu veröffentlichen und der zuständigen Behörde mitzuteilen.

Die Feststellung am 1. Juli 2024 ergab, dass der Vertrieb der Stadtwerke Bad Kissingen GmbH als Grundversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Bad Kissingen GmbH für die Kalenderjahre 2025 bis 2027 festgelegt wurde.

Feststellung Grundversorger Strom - 01.07.2024

Die allgemeinen, sowie die ergänzenden Bedingungen für die Versorgung aus dem Niederspannungsnetz; sowie die allgemeinen Stromtarife für die Grund- und Ersatzversorgung erhalten sie über die Website der Stadtwerke Bad Kissingen GmbH im jeweiligen Menüpunkt.

Redispatch 2.0 – Anwendung der Übergangslösung durch die Stadtwerke Bad Kissingen.
HIER finden Sie unser Informationsschreiben bzgl. Der Anwendung der Übergangsregelung zum Redispatch 2.0 ab dem 01. Oktober 2021 durch die Stadtwerke Bad Kissingen.

Adresse

Stadtwerke Bad Kissingen

Verwaltung

Würzburger Straße 5
97688 Bad Kissingen

Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag - 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag - 8.00 - 13.00 Uhr

Kundeninformationszentrum

Würzburger Straße 5
97688 Bad Kissingen

Öffnungszeiten:
Montag - Mittwoch - 9.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag - 9.00 - 18.00 Uhr
Freitag - 9.00 - 13.00 Uhr