Bad Kissingen, 25. Januar 2024. Es gibt gute Nachrichten für die Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Bad Kissingen. Nachdem die Preise für Strom und Erdgas erst zum Jahreswechsel gesenkt wurden, hat der Energieversorger angekündigt, die Konditionen bis auf Weiteres stabil zu halten. Derzeit wird der Versand der Verbrauchsabrechnungen für das vergangene Jahr vorbereitet. Bei der Berechnung greifen die Energiepreisbremsen.
„Wir freuen uns sehr, unseren Kundinnen und Kunden stabile Energiepreise anbieten zu können, obwohl die staatlichen Preisbestandteile sowohl beim Erdgas als auch beim Strom zum Jahreswechsel deutlich gestiegen sind. Das ist unser Beitrag für kundenfreundliche Preise und Planungssicherheit, nachdem die Energiepreisbremsen Ende 2023 ausgelaufen sind“, erklärt Anja Binder, Geschäftsführerin der Stadtwerke Bad Kissingen.
Zum Jahreswechsel hatten zahlreiche Energieversorger angekündigt, die Preise für Strom und Erdgas zu erhöhen. Als Ursache beim Strom wurde die Entscheidung der Bundesregierung genannt, im Zuge des Haushaltskompromisses ab 2024 die Zuschüsse zur Stabilisierung der Netzentgelte zu streichen. Dafür waren ursprünglich 5,5 Milliarden Euro vorgesehen. Durch den Ausfall steigen die Netznutzungsentgelte. Außerdem wird die Umlage nach § 19 der Stromnetzentgeltverordnung um 0,24 Cent pro kWh (netto) erhöht. Diese Kostensteigerungen sorgen bei einigen Anbietern für höhere Strompreise.
Ähnlich ist es beim Erdgas. Dort sind es nicht die Netzkosten, sondern der seit Januar von 30 auf 45 Euro pro Tonne Kohlendioxid angestiegene CO₂-Preis, der sich in Form von höheren Preisen bemerkbar macht. Tarifkunden der Stadtwerke Bad Kissingen spüren von den höheren Preiskomponenten nichts.
Noch unklar ist, wann die Mehrwertsteuer bei Gas und Wärme wieder von derzeit 7% auf 19% angehoben wird.
Jahresverbrauchsrechnung 2023
Am 25.01.2024 beginnt der Versand der Jahresverbrauchsabrechnungen für alle Stadtwerke-Kunden. Für ein Höchstmaß an Transparenz ist neben der Rechnung eine ausführliche Erläuterung beigelegt.
„Darin sind die wesentlichen Bestandteile und Punkte, wie Lieferzeitraum/Rechnungszeitraum, Zahlungsbetrag, Abschlag, Abrechnungszeitraum sowie Entlastungsbeitrag erklärt. Selbstverständlich greifen bei der Berechnung die Energiepreisbremsen und garantieren die Deckelung der Kosten entsprechend der gesetzlichen Regelungen. Die Wirkweise der Preisbremsen haben wir ebenfalls detailliert dargestellt und anhand einer Musterrechnung erklärt“, ergänzt Dr. Ralf Merkl, Geschäftsführer.
Daraus geht unter anderem hervor, dass 80 % des Verbrauchs 40 Cent/kWh (Strom), 12 Cent/kWh (Erdgas) und 9,5 Cent/kWh (Wärme) kosten, auch wenn der Tarif höher liegt. Jede zusätzliche Kilowattstunde wird mit dem festgelegten Arbeitspreis des aktuellen Tarifs in Rechnung gestellt. Während für die Berechnung des Entlastungsbetrags beim Strom als Referenz der Verbrauch des Vorjahres herangezogen wird, gelten bei Erdgas und Wärme die jeweiligen Jahresverbrauchsprognosen vom September 2022.
Weitere Informationen zur Jahresverbrauchsrechnung sowie zu den Energiepreisbremsen gibt es auf der Homepage der Stadtwerke. Darüber hinaus beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter offene Fragen gerne persönlich im Kundeninformationszentrum in der Würzburger Straße 5 (Mo.-Mi.: 8:00 bis 16:00 Uhr, Do.: 8:00 bis 18:00 Uhr und Fr.: 8:00 bis 13:00 Uhr), telefonisch unter 0800 826 826 0 sowie per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
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