Bad Kissingen, 23. Juni 2026. Die Stadtwerke Bad Kissingen GmbH passt den Arbeitspreis für Trinkwasser zum 1. Juli 2026 moderat an. Der Preis steigt von bisher 2,28 Euro netto auf künftig 2,44 Euro netto pro Kubikmeter. Der Bruttopreis beträgt damit 2,61 Euro pro Kubikmeter. Der Grundpreis bleibt unverändert.
Für Kundinnen und Kunden bedeutet die Anpassung nur eine geringe Mehrbelastung: Bei einem durchschnittlichen Trinkwasserverbrauch von 121 Litern pro Tag und Person entstehen monatliche Mehrkosten von rund 62 Cent brutto. Auch nach der Preisanpassung bleibt Trinkwasser ein qualitativ hochwertiges und preiswertes Lebensmittel.
Wesentlicher Anlass für die Preisanpassung ist die Einführung des sogenannten Wasser-Cents durch den Freistaat Bayern. Zum 1. Juli 2026 wird erstmals ein Wasserentnahmeentgelt in Höhe von 10 Cent je entnommenem Kubikmeter Grundwasser erhoben. Als Wasserversorger sind die Stadtwerke Bad Kissingen verpflichtet, den Wassercent an den Freistaat Bayern abzuführen.
Neben dem Wasser-Cent wirken sich auch die allgemein gestiegenen Kosten für Materialien, Bauleistungen sowie die laufende Instandhaltung und Modernisierung der Wasserinfrastruktur auf die Kalkulation aus. Die Stadtwerke Bad Kissingen investieren kontinuierlich in Netze, Anlagen und Versorgungssicherheit. Ziel ist es, auch künftig eine sichere, zuverlässige und qualitativ hochwertige Trinkwasserversorgung für Bad Kissingen und seine Stadtteile zu gewährleisten. Die Anpassung des Arbeitspreises spiegelt diese veränderten Rahmenbedingungen wider und sichert langfristig eine kostendeckende sowie qualitativ hochwertige Trinkwasserversorgung.
Die Preisanpassung basiert auf einer durch eine Steuerberatungsgesellschaft begleiteten Kostenkalkulation nach den Vorgaben des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes. Eine Anpassung der monatlichen Abschlagszahlungen erfolgt im laufenden Jahr 2026 nicht. Die neuen Preise werden erst bei der turnusmäßigen Jahresabrechnung für 2027 bei der Festlegung der Abschläge berücksichtigt. Für die Umsetzung der Preisänderung zum 1. Juli 2026 ist keine zusätzliche Zählerablesung erforderlich. Die Verbrauchsmengen werden im Abrechnungssystem zeitanteilig auf die Zeiträume vor und nach der Preisänderung aufgeteilt und entsprechend gewichtet.
Kundinnen und Kunden, die ihren tatsächlichen Zählerstand zum Stichtag 1. Juli 2026 berücksichtigen lassen möchten, können diesen freiwillig an die Stadtwerke Bad Kissingen unter ablesung.stwkiss.de sowie per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! übermitteln. Der gemeldete Zählerstand wird dann bei der Jahresabrechnung entsprechend berücksichtigt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke Bad Kissingen GmbH beantworten offene Fragen rund um die Energie- und Trinkwasserversorgung gerne persönlich im Kundeninformationszentrum in der Würzburger Straße 5 (Mo.-Mi.: 9:00 bis 16:00 Uhr, Do.: 9:00 bis 18:00 Uhr und Fr.: 9:00 bis 13:00 Uhr), telefonisch unter 0800 826 826 0 sowie per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

